Negative Google Bewertung von ehemaligem Mitarbeiter – was tun?
Rache-Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitenden treffen Unternehmen oft unvorbereitet. Die gute Nachricht: Solche Bewertungen verstoßen fast immer gegen Google-Richtlinien und lassen sich mit den richtigen Argumenten in den meisten Fällen entfernen.
Warum Mitarbeiterbewertungen gegen Google-Richtlinien verstoßen
Google Bewertungen sind ausdrücklich für Kundenrezensionen vorgesehen – nicht für Arbeitgeberbewertungen. In Mitarbeiter-Fällen liegen meist mehrere Verstöße gleichzeitig vor.
- Interessenkonflikt – Mitarbeitende sind keine neutralen Kunden
- Kein echter Kundenkontakt – Bewertung bezieht sich nicht auf eine Dienstleistung
- Off-Topic – Inhalte gehören auf Plattformen wie Kununu, nicht zu Google
- Persönliche Angriffe – häufig in Rache-Bewertungen enthalten
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
1. Bewertung dokumentieren
Screenshot mit Datum, Profilname und vollständigem Text sichern. Diese Beweise sind später Gold wert.
2. Beleg für Beschäftigungsverhältnis sammeln
Arbeitsvertrag, Abrechnungen oder interne E-Mails sind interner Nachweis dafür, dass kein Kundenverhältnis bestand. Diese werden nicht eingereicht, helfen aber in der Argumentation.
3. Richtlinienverstoß bei Google melden
Direkt im Unternehmensprofil: Bewertung melden → Verstoßkategorie wählen → präzise begründen. Konzentrieren Sie sich auf einen klaren Hauptverstoß.
So beugen Sie weiteren Bewertungen vor
Eine saubere Trennungskultur, klare Übergaben und ein gut gepflegtes Google Unternehmensprofil mit echten Kundenbewertungen reduzieren das Risiko spürbar. Mehr dazu unter Google Business Profil optimieren.
Häufige Fragen
Kann ein ehemaliger Mitarbeiter überhaupt rechtlich gegen mich aussagen?+
Auf Bewertungsportalen für Arbeitgeber wie Kununu – ja. Auf Google ist eine Bewertung ohne Kundenkontakt aber unzulässig und in der Regel löschbar.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?+
In dokumentierten Fällen liegt die Löschquote bei Mitarbeiter-Bewertungen über 90 %, da meist mehrere Verstöße kombiniert vorliegen.
Sollte ich öffentlich auf die Bewertung antworten?+
Ja, sachlich und kurz – das schützt Ihr Image, solange die Löschung läuft.
Persönliche Einschätzung gewünscht?
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