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Google-Rezension wegen Diffamierung: Wann eine Bewertung rechtswidrig ist – und was du tun kannst

8 Min. Lesezeit14. Juni 2026

„Aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt“ – spätestens seit diesem neuen Google-Hinweis taucht das Wort Diffamierung im Zusammenhang mit Bewertungen überall auf. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn eine Google-Rezension diffamierend ist? Und ab wann lässt sich eine Bewertung deshalb tatsächlich entfernen? Dieser Artikel klärt die rechtliche Seite: Was als Diffamierung in einer Google-Rezension gilt, wo die Grenze zur erlaubten Meinung verläuft – und welche Schritte dir offenstehen, wenn dich eine rechtswidrige Bewertung trifft.

Was eine diffamierende Google-Rezension ausmacht

„Diffamierung“ ist kein einzelner Paragraf, sondern ein Oberbegriff für Äußerungen, die den Ruf einer Person oder eines Unternehmens rechtswidrig herabsetzen. Bei Google-Rezensionen sind vor allem vier Fälle relevant:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen – nachprüfbare, aber schlicht falsche Aussagen. Beispiel: „Da wurde ich abgezockt und die Rechnung war doppelt so hoch wie vereinbart“, obwohl es nie einen Auftrag gab. Solche Behauptungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt.
  • Schmähkritik – Äußerungen, bei denen nicht mehr die Sache, sondern allein die Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht („Betrüger“, „Abzocker“ ohne jeden sachlichen Bezug).
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung nach den §§ 185–187 StGB – etwa ehrverletzende Beschimpfungen oder die bewusste Verbreitung falscher, rufschädigender Tatsachen.
  • Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt – Rezensionen von Personen, die nie Kunde waren, häufig von Mitbewerbern oder im Rahmen persönlicher Konflikte. Sie verstoßen zugleich gegen die Google-Richtlinien.

Diffamierung oder erlaubte Meinung? Die entscheidende Grenze

Die wichtigste Unterscheidung im gesamten Bewertungsrecht lautet: Tatsachenbehauptung oder Werturteil?

Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich – sie ist objektiv wahr oder falsch. Ist sie falsch und rufschädigend, ist sie in der Regel rechtswidrig und kann entfernt werden.

Ein Werturteil – also eine Meinung – ist dagegen durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt, selbst wenn es hart, überspitzt oder ungerecht formuliert ist. „Ich fand den Service unfreundlich und das Essen lieblos“ ist eine zulässige Meinung und bleibt grundsätzlich stehen, auch wenn sie dem Betrieb schadet.

Die Meinungsfreiheit endet erst dort, wo es sich um Schmähkritik oder um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Genau auf dieser Grenze entscheidet sich, ob eine negative Rezension löschbar ist oder nicht.

Welche rechtliche Grundlage greift

Wird ein Unternehmen durch eine rechtswidrige Bewertung in seinem Persönlichkeits- bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt, kommt ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch in Betracht. Dieser kann sich unter anderem ergeben aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 BGB (analog), bei strafbaren Inhalten ergänzt um § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 186, 187 StGB.

Wichtig ist außerdem die Rolle des Plattformbetreibers: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15) trifft den Betreiber eines Bewertungsportals bei einer konkreten, hinreichend begründeten Beanstandung eine Prüfpflicht. Je genauer und juristisch sauberer der Verstoß dargelegt wird, desto eher muss Google reagieren – und desto höher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Meldung.

Diffamierung und der neue Google-Hinweis

Seit Ende April 2026 zeigt Google in deutschen Unternehmensprofilen einen Hinweis an, wie viele Bewertungen in den letzten zwölf Monaten aufgrund von Diffamierungsbeschwerden entfernt wurden – als Bandbreite, nicht als exakte Zahl. Damit hinterlässt der Umgang mit diffamierenden Rezensionen erstmals eine öffentlich sichtbare Spur.

Welche Löschungen genau in diesem Hinweis auftauchen und welcher Meldeweg dich aus dem Banner heraushält, haben wir ausführlich in einem eigenen Beitrag erklärt: Neuer Google-Hinweis: Gelöschte Bewertungen werden öffentlich sichtbar. Für die Frage, ob und wie du gegen eine konkrete Bewertung vorgehst, bleibt aber die rechtliche Einordnung oben entscheidend.

Was du gegen eine diffamierende Rezension tun kannst

  1. Beweise sichern. Mach einen Screenshot der Bewertung mit sichtbarem Datum und Profilnamen, sichere den Direktlink und halte den Kontext fest – insbesondere Belege dafür, dass kein Kundenkontakt bestand (kein Auftrag, keine Buchung, keine Rechnung).
  2. Den Verstoß präzise benennen. Lege fest, welche konkrete Aussage rechtswidrig ist und warum: Handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, um Schmähkritik oder um eine Fake-Bewertung? Pauschales „die Bewertung ist unfair“ reicht nicht.
  3. Den richtigen Meldeweg wählen. Häufig ist die Meldung über die Google-Richtlinien der schnellere und schlankere erste Schritt. Der juristische Diffamierungsweg ist das richtige Mittel bei klar rechtswidrigen, ehrverletzenden Bewertungen.
  4. Sauber und juristisch fundiert begründen. Eine Meldung, die den konkreten Richtlinien- oder Rechtsverstoß benennt und mit der passenden Grundlage untermauert, hat eine deutlich höhere Erfolgschance als eine emotionale Beschwerde.
  5. Im Zweifel prüfen lassen. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinung und rechtswidriger Diffamierung ist im Einzelfall anspruchsvoll und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wichtigen oder unklaren Fällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung, bevor du meldest.

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Häufige Fragen

Ab wann ist eine Google-Rezension Diffamierung?+

Wenn sie unwahre Tatsachen behauptet, in reine Herabwürdigung (Schmähkritik) umschlägt oder den Tatbestand der Beleidigung, üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt. Eine bloß negative, aber ehrliche Meinung ist keine Diffamierung.

Kann ich eine schlechte, aber ehrliche Bewertung löschen lassen?+

In der Regel nicht. Echte Kritik und subjektive Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn sie wehtun. Löschbar sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Fake-Bewertungen.

Brauche ich für die Löschung zwingend einen Anwalt?+

Nicht immer. Viele Verstöße lassen sich über eine gut begründete Richtlinien-Meldung entfernen. Bei klar rechtswidrigen, ehrverletzenden Bewertungen ist der juristische Weg oft der wirksamere.

Wie lange dauert es, bis eine diffamierende Bewertung entfernt wird?+

Das hängt stark vom Einzelfall und der Qualität der Begründung ab. Eine präzise, nachvollziehbar belegte Meldung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine vage Beschwerde.

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Patrick Ernst – Ernst Digital

Unterstützt Unternehmen bei Google Bewertungen, Google Unternehmensprofilen und lokaler Sichtbarkeit.

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